Reiserücktrittskostenversicherung
RCN hat für Sie eine Standard-Reiserücktrittskostenversicherung, wenn Sie einen
Stellplatz, Standcaravan, Bungalow, Appartement oder ein Chalet mieten, aber auch wenn Sie einen
Saisonplatz mieten. Wenn Sie unsere Campingplätze in Frankreich besuchen, so bieten
wir Ihnen eine kombinierte Reise- und Reiserücktrittskostenversicherung an (nur
eine Reiserücktrittskostenversicherung geht natürlich auch). Die Versicherungen
können ausschließlich direkt bei der Reservierung abgeschlossen werden. Alles ist
dann in einem Mal geregelt und Sie können nichts mehr vergessen. Diese Versicherung
können Sie abschließen für max. 4 Bungalows/Stellplätze/Standcaravans/Chalets/Appartements pro
Reservierung. Für Gruppen gelten andere Bedingungen, informieren Sie sich beim RCN.
Die Bedingungen bekommen Sie mit der Reservierungsbestätigung mitgeschickt. Die
Versicherungen sind bei "de Europeesche" untergebracht.
Sie erhalten von der Versicherung eine Entschädigung, wenn Sie Ihren Urlaub vorher
absagen müssen. Sie bekommen aber auch eine Entschädigung im Verhältnis nicht genossener
Urlaubstage bei vorzeitiger Rückkehr oder bei einer Krankenhausaufnahme während
des Urlaubs.
Prämie RCN-Reiserücktrittskostenversicherung
Die Prämie für die Reiserücktrittskostenversicherung beträgt nur 6% der Reisesumme
(der Reservierungsbetrag). Auf die Prämie wird übrigens 7,5% Versicherungssteuer berechnet.
Wann besteht Versicherungsschutz?
Bei der Standard-Reiserücktrittversicherung besteht Versicherungsschutz:
- Bei Tod, schwerer Krankheid oder schweren Unfallverletzunger der versichterten Person und deren
Eltern, Kinder, Brüder und Schwestern, Opa’s oder Oma’s werd 100% des Mietpreises ausgezahlt.
- Wenn sich die versicherte Person, deren zu Hause wohnender Partner oder Kinder
unerwartet einem medizinisch notwendigen Eingriff unterziehen müssen.
- Bei schwerem Sachschaden am Eigentum der versicherten Person in den Niederlanden,
was seine Anwesenheit dringend erforderlich macht.
- Bei Diebstahl oder Ausfall (innerhalb von 30 Tagen vor der Abreise) des Autos
oder Motorrads, mit dem gefahren werden sollte.
Fällt der Grund für Ihren Reiserücktritt unter die obigen Bedingungen,
bekommen Sie den vollen Mietpreis zurück.
Sie bekommen den vollen Mietpreis aber auch zurück bei vorzeitiger Rückkehr aus den obigen
Gründen oder bei einer Krankenhausaufnahme während des Urlaubs.
Prämie Reiserücktrittskostenversicherung für Saisonstellplätze
Mit der Reiserücktrittskostenversicherung für Saisonstellplätze ist unter anderem
versichert:
- Tod der versicherten Person oder des bei ihr lebenden Partners.
- Arbeitslosigkeit der versicherten Person nach einem festen Arbeitsverhältnis, bei
unfreiwilliger Entlassung vor dem 1. Juni.
- Schwere Erkrankung/schwere Unfallverletzung der versicherten Person oder eines bei
ihr lebenden Kindes.
- Komplikationen bei der Schwangerschaft der versicherten Person.
- Schaden an der Campingunterkunft durch Feuer, Explosion, Blitzschlag oder Sturm.
Prämie Reiserücktrittskostenversicherung für Saisonstellplätze
Die Prämie hierfür beträgt 5,5% des Mietbetrages. Dafür sind Sie für die gesamte
Mietperiode versichert. Auf die Prämie werden 7,5% Versicherungssteuer berechnet.
Entschädigung
Bei Tod oder Arbeitslosigkeit werden 100% des Mietbetrages ausgezahlt. Kann der
Saisonstellplatz nicht genutzt werden wegen schwerer Krankheit der versicherten
Person, des zu Hause wohnenden Partners oder der zu Hause wohnenden Kinder, wegen
Komplikationen bei der Schwangerschaft oder wegen Beschädigung der Ferienunterkunft,
so werden erstattet: bei 30 Tagen oder mehr im Juni, Juli und August: 50% des Mietbetrages;
bei 90 Tagen oder mehr in der Zeit vom 1. April bis 1. Oktober: 100% des Mietbetrages.