Die Regeln für die Sommergarantie 2013 sind wie folgt:
- Es betrifft einen Bungalowurlaub von 14 Tagen oder länger und einen Campingurlaub von 3 Wochen oder länger, beides auf einem RCN-Campingplatz, bei Ankunft und Abreise zwischen dem 1. Juli und 1. September 2013.
- Die ersten 12 Tage des Aufenthalts – vom Freitag der Ankunft bis zum Dienstag in der zweiten Woche – sind die Messperiode.
- Als Regentag gelten 24 Stunden (GTM-Zeit = meteorologische Zeit), an denen es mindestens 4 Stunden regnet, mit einem Niederschlag von mindestens 1 mm (gemessen mit dem Pluviograph).
- Das KNMI (niederländisches Meteorologisches Institut) in De Bilt legt für jeden Campingplatz einzeln fest, ob ein Tag ein Regentag ist, und zwar anhand der regionalen Daten. Die Messstellen befinden sich somit nicht auf dem Campingplatz selbst. Alle vom KNMI gelieferten Informationen sind für alle Interessenten verbindlich.
- Mehr als 5 Regentage heißt: 6 Regentage oder mehr.
- Ein etwaiger Beitrag von 150€ (Campen) oder 300€ (Bungalow) zu Ihrem RCN-Urlaub 2014 wird geleistet in Form eines Ermäßigungsscheins bei einem Bungalowurlaub von 14 Tagen oder länger, oder bei einem Campingurlaub von 3 Wochen oder länger auf einem RCN-Campingplatz im Juli und/oder August 2014
- Die Sommergarantieregelung gilt auch für einen für längere Zeit reservierten Bungalow- oder Campingurlaub, von dem mindestens 2 beziehungsweise 3 Wochen in den Juli oder August fallen. Ist es der Juli, so gelten die letzten 12 Tage als Messperiode. Ist es der August, so gelten die ersten 12 Tage..
- Die Sommergarantieregelung gilt nicht für Camper auf Basis der Tarife für einfache Zweimannzelte, Saison-, Teilsaison- oder Standcaravanverträge.
