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Möchten Sie ein Chalet kaufen und einen Jahresstellplatz in einem RCN-Ferienpark mieten? Wir begleiten Sie gerne Schritt für Schritt auf dem Weg zu Ihrem eigenen Urlaubszuhause inmitten der Natur.
Unsere Qualitätsgarantie
Um die Qualität und das einheitliche Erscheinungsbild unserer Parks zu gewährleisten, können neue Chalets ausschließlich über unsere ausgewählten Lieferanten erworben werden. Das Aufstellen eines extern gekauften oder bereits vorhandenen Chalets ist daher nicht möglich. So stellen wir sicher, dass Ihr Chalet unseren Qualitätsstandards entspricht und der Aufstellungsprozess reibungslos verläuft.
Entdecken Sie hier, wie wir gemeinsam in 10 Schritten Ihr Traumchalet verwirklichen.
1. Wählen Sie einen RCN-Ferienpark
Möchten Sie in der Nähe des Wassers sein und ein erfrischendes Bad genießen oder lieber mitten im Wald wohnen und lange Spaziergänge unternehmen? Bei RCN finden Sie einen Ferienpark, der zu Ihren Wünschen passt. Entdecken Sie unsere Ferienparks und finden Sie den Ort, an dem Sie sich wie zu Hause fühlen können.
2. Informieren Sie sich über freie Jahresstellplätze
Sehen Sie sich die aktuell verfügbaren Jahresstellplätze in Ihrem Wunschpark an.
3. Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin
Haben Sie einen Ferienpark mit einem passenden freien Jahresstellplatz gefunden? Dann vereinbaren Sie über unser Kontaktformular einen unverbindlichen Besichtigungstermin. Ein Mitarbeiter vor Ort zeigt Ihnen gerne den Stellplatz.
Möchten Sie sich zunächst verschiedene Chaletmodelle ansehen? Entdecken Sie unsere Ausstellungsmodelle und vereinbaren Sie einen Besuch in einem unserer Ferienparks.
4. Reservieren Sie Ihren Jahresstellplatz
Sie haben den Platz jetzt gesehen und sind begeistert. Lassen Sie den Jahresplatz reservieren und lesen Sie die Mietbedingungen in Ruhe durch. Sehen Sie sich unseren Muster-Mietvertrag an.
Achtung! Gut zu wissen über das Eigentum:
Sobald Ihr Chalet auf dem gemieteten Grundstück steht, sind und bleiben Sie der wirtschaftliche Eigentümer. Das bedeutet, dass der Wert des Chalets vollständig Ihnen gehört und Sie das Recht haben, das Chalet zu versetzen oder mitzunehmen. Auch bei einem eventuellen Verkauf kommt der Erlös Ihnen zu, sofern Sie sich an die Spielregeln des Mietvertrags halten.
Nach dem Gesetz gibt es jedoch auch das Prinzip der "Zubehör". Das bedeutet, dass RCN durch die Platzierung auf dem Grundstück rechtlicher Eigentümer wird. Dies ist eine rein gesetzliche Formalität, die Ihre Nutzungsrechte und den Wert Ihrer Investition nicht beeinträchtigt.
5. Wählen Sie Ihr Chaletmodell
Ihr Jahresstellplatz ist reserviert. Jetzt fehlt noch das passende Chalet. Auf unserer Übersichtsseite der Lieferanten und Modelle erfahren Sie, welche Lieferanten in Ihrem Wunschpark zugelassen sind und welche Modelle zur Auswahl stehen.
Sie können direkt mit dem jeweiligen Lieferanten Kontakt aufnehmen, um einen Besichtigungstermin für die verfügbaren Modelle zu vereinbaren.
6. Legen Sie Ihren Jahresstellplatz endgültig fest
Haben Sie Ihr Wunschmodell gefunden? Dann stimmen Sie die endgültige Auswahl des Stellplatzes und die technischen Anforderungen Ihres Chalets direkt mit dem Ferienpark ab.
Wenden Sie sich dafür an den Kundenservice. Dieser vermittelt Ihnen den Kontakt zur Rezeption Ihres Wunschparks. Der Parkmanager vereinbart gerne einen Termin, um Sie persönlich kennenzulernen und die weiteren Schritte mit Ihnen zu besprechen.
7. Unterschreiben Sie den Vertrag und die Vereinbarungen
Der Mietvertrag wird digital über ValidSign erstellt. Darin werden das ausgewählte Chaletmodell und der Lieferant festgehalten.
Außerdem erhalten Sie von uns das ABC-Heft. Darin finden Sie wichtige Informationen zu den geltenden Vereinbarungen und den Möglichkeiten rund um Ihren Jahresstellplatz.
8. Aufstellung und Anschluss
Der Lieferant stimmt den Aufstellungstermin mit dem Ferienpark ab und stellt Ihr Chalet auf. Der Park sorgt dafür, dass die Schranke für die Anlieferung geöffnet ist.
Der Anschluss von Wasser, Strom und gegebenenfalls Gas muss durch einen anerkannten Installateur erfolgen. Wenn Ihr Chalet an das Erdgasnetz angeschlossen ist, benötigen Sie eine Bescheinigung über die Gasdichtheit. Der Lieferant oder der Ferienpark berät Sie gerne zu den erforderlichen Schritten.
9. Solarpanels installieren?
Die Installation von Solaranlagen auf Ihrem Jahresstellplatz ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Informieren Sie sich vorab über die geltenden Regeln und das erforderliche Verfahren.
10. Unbeschwert genießen!
Alles ist bereit? Dann steht entspannten Urlaubstagen in Ihrem eigenen Chalet in einem unserer Ferienparks nichts mehr im Weg!
1. Kaufe ich auch das Grundstück, auf dem das Chalet steht? Nein. Sie kaufen nur das Chalet. Für das Grundstück zahlen Sie jedes Jahr eine Pacht an RCN.
2. Darf ich im Chalet wohnen, wenn ich gerade kein anderes Haus habe? Nein, das ist nicht erlaubt. Es ist eine Ferienunterkunft. Sie müssen immer eine andere feste Wohnadresse haben.
3. Was zahle ich zusätzlich zur jährlichen Pacht? Sie zahlen auch für Ihren eigenen Verbrauch von Strom, Gas und Wasser. Darüber hinaus gibt es optionale Kosten für beispielsweise eine Familienregelung, eine zweite Nutzungsregelung, Haustiere und ein Internetabonnement.
4. Kann die Pacht für das Grundstück einfach eingestellt werden? Nein, das ist nicht einfach so erlaubt. Dafür treffen wir gemeinsame Vereinbarungen in einem Pachtvertrag mit den daran gebundenen RECRON-HISWA-Bedingungen. Die RECRON-HISWA ist die Interessenvertretung für Freizeitparks, der RCN Ferienparks angehört.
5. Kann ich mein Chalet an jeden verkaufen? Sie dürfen Ihr Chalet jederzeit extern verkaufen, mit einer Kündigungsfrist, die im Pachtvertrag festgelegt ist. Möchten Sie das Chalet mit Erhalt Ihres Platzes verkaufen? Dann ist dafür die Zustimmung des Parkmanagers erforderlich. RCN Ferienparks hat auch das erste Kaufrecht an Ihrem Chalet.
6. Wer ist für die Pflege des Gartens verantwortlich? Das sind Sie selbst. Sie sorgen dafür, dass das Unkraut entfernt wird und der Garten rund um Ihr Chalet gepflegt aussieht.
7. Wo finde ich die Regeln zu beispielsweise Hunden oder Lärm? Diese stehen in der Parkordnung. Diese Ordnung ist ein offizieller Bestandteil Ihres Pachtvertrags.
8. Muss ich mein Chalet versichern? Ja, das ist verpflichtend. Da das Chalet Ihr Eigentum ist, müssen Sie es selbst gegen Schäden durch beispielsweise Brand, Sturm oder Einbruch versichern.
9. Darf ich einen Schuppen, Solarpanels oder eine Überdachung aufstellen? Das ist nicht einfach so erlaubt. Sie müssen dafür zuerst beim Parkmanager um Erlaubnis fragen, für eine Überdachung und einen Schuppen senden Sie bei der Anfrage eine Zeichnung oder einen Plan mit.
10. Was passiert, wenn ich die Pacht nicht bezahle? Wenn Sie die Pacht oder die Abrechnung für Strom, Gas und Wasser nicht bezahlen, darf RCN letztlich den Pachtvertrag kündigen.
Unsere erfahrenen Lieferanten helfen Ihnen bei der Auswahl des richtigen Chalets oder des perfekten Mobilheims. Sehen Sie sich die Übersicht der Lieferanten und Modelle an, um zu sehen, wer auf unseren Parks aufstellen darf und welche Modelle verfügbar sind. Achtung: Für den genauen Kaufpreis, Details und Lieferzeiten verweisen wir auf die Website der Lieferanten selbst.

Die Kosten für einen Jahresplatz variieren je nach Park. Hier eine Übersicht zur Orientierung.
Die jährliche Standgebühr variiert zwischen € 3.673,- und € 7.586,-, abhängig vom Park sowie der Größe und Lage des Platzes.
Nebenkosten & Vorauszahlungen:
Die Kosten für Strom, Gas und Wasser setzen sich aus den Kosten pro kWh bzw. Kubikmeter zusammen. Wir verlangen hierfür eine Vorauszahlung, die am Ende der Saison mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet wird.
Im Winter
Im Winter sind Sie an Wochenenden und in den Schulferien willkommen.
| Vorauszahlung Strom | € 200 |
| Vorauszahlung Gas | € 245 |
| Vorauszahlung Wasser | € 30 |
| WLAN-Abonnement | € 220 |
| Haustier | € 135 |
| 2. Haustier (auf Anfrage) | € 135 |
Fragen zu den Kosten? Gehen Sie zur Übersicht der freien Jahresplätze und kontaktieren Sie den jeweiligen RCN-Park für die genauen Kosten Ihres Lieblingsplatzes.