Gutschein

Alle Informationen auf einen Blick

RCN Ferienparks hat in Kooperation mit Branchen-Kollegen der HISWA-RECON ein Gutscheinsystem erarbeitet. Das Ergebnis ist eine Regelung, die für Stornierungen im Zusammenhang mit den außergewöhnlichen Umständen durch das Coronavirus, eingeführt wurde. Der Gutschein wurde an alle ausgestellt, die ihren Urlaub im Zeitraum vom 13. März bis 1. Juli 2020 abgesagt haben. Der Gutschein berechtigt Sie dazu, Ihren Aufenthalt bei RCN für den gleichen Betrag zu einem späteren Zeitpunkt einzulösen. Dieses Gutscheinsystem wurde in Zusammenarbeit mit der Verbraucher- und Marktbehörde (ACM) und dem Ministerium für Wirtschaft und Klima entwickelt. Mit diesem Gutschein können Sie problemlos einen neuen Aufenthalt bei RCN mit Ankunftsdatum bis zum 30. September 2021 buchen. Dieser neue Aufenthalt sollte nicht später als 12 Monate nach Ihrem ursprünglichen Ankunftsdatum gebucht werden.

Änderung der Stornobedingungen

RCN Ferienparks

Aufgrund der außergewöhnlichen und unvorhergesehenen Situation, die sich aus der Ausbreitung des Coronavirus ab dem 13. März 2020 ergab, hat RCN Ferienparks die für den Vertrag geltenden Kündigungsbedingungen angepasst. In dieser unvorhersehbaren Situation ist Fairness wichtig, um für beide Seiten akzeptable und faire Lösungen für die Probleme zu finden, mit denen RCN jetzt konfrontiert ist.

 

In der Zeit vom 13. März bis 1. Juli kann eine Stornierung nicht zu einer Reduzierung oder einer Rückerstattung der Kosten eines bereits gebuchten und (an)bezahlten Aufenthalts führen. RCN Ferienparks hat für diese Fälle einen Wertgutschein entwickelt, der bereits gezahlte Beträge auf einen anderen, neuen Aufenthalt überträgt.

 

Wir sind uns sehr wohl bewusst, dass diese Lösung ausschließlich dazu dient, in dieser extremen Notsituation fair miteinander umzugehen. Wir wollen sicher gehen, dass möglichst alle Beteiligten besser planen können. Wenn Sie einen Aufenthalt gebucht haben, stellt der Gutschein sicher, dass die Buchung durchgeführt wird. Dieses Jahr noch oder auch nächstes Jahr. Damit helfen Sie uns und unseren Mitarbeitern, diese Krise, so gut es irgendwie geht, durchzustehen.

 

Regelungen für die Urlaubs-Gutscheine

Es gelten folgende Bedingungen:

Es gelten folgende Bedingungen:

  1. Der Urlaubs-Gutschein gilt für Stornierungen von geplanten Aufenthalten in einem RCN-Ferienpark, die zwischen dem 13. März und dem 1. Juli 2020 gebucht worden sind und die Reservierung direkt bei RCN, über bungalowspecials, bungalows.nl oder ANWB-Camping erfolgt ist.
  2. Der Gutschein ist ab dem ursprünglich gebuchten Ankunftsdatum 12 Monate lang gültig. Dies bedeutet, dass Sie die neue Buchung innerhalb von 12 Monaten nach dem ursprünglichen Ankunftsdatum vorgenommen haben sollten. Der neue Urlaubsaufenthalt muss spätestens bis zum 30. September 2021 erfolgen.
  3. Der Urlaubsgutschein ist ausschließlich für die RCN Ferienparks gültig. Der Gutschein kann für einen Aufenthalt in jedem RCN-Park eingelöst werden, sowohl in den Niederlanden als auch in Frankreich.
  4. Der Wert des Urlaubsgutscheins entspricht dem von Ihnen bereits bezahlten und von RCN erhaltenen Betrag, einer eventuellen Anzahlung oder dazu gebuchte Leistungen, aber berechtigt nicht zu derselben oder einer ähnlichen Leistung wie bei der ursprünglichen Buchung.
  5. Falls die mit der neuen Buchung verbundenen Kosten höher sind als der Wert des Gutscheins, ist die Differenz von Ihnen zu begleichen. Es gelten die regulären Zahlungsbedingungen des RCN. Falls die Kosten für die neue Buchung niedriger sind als der Wert des Gutscheins, erfolgt keine Rückerstattung, sondern es wird ein weiterer Gutschein von RCN ausgestellt oder die Differenz verbleibt auf dem bereits ausgestellten Urlaubsgutschein.
  6. Wenn dieser oder ein neuer Urlaubsgutschein nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von Artikel 2 noch einen Wert enthält, kann dieser Betrag von RCN auf Ihr Bankkonto überwiesen werden (nach Abzug der Stornierungskosten).
  7. Der Restwert nach Ablauf der Gültigkeit des Gutscheins ist auf Ihrem RCN-Account einzusehen und wird auf Ihren Wunsch von RCN auf Ihr Bankkonto überwiesen. Bitte beachten Sie, dass die Stornierungsgebühr von dem an Sie überwiesenen Betrag abgezogen wird, wenn der Aufenthalt im RCN Park möglich war, aber Sie haben aus einem anderen Grund auf den Aufenthalt verzichtet.
  8. Der Urlaubsgutschein ist nicht auf Dritte übertragbar und wird während Ihres Aufenthalts in den RCN-Ferienparks auch nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.
  9. Der Gutschein gilt nicht für Aufenthalte auf festen Plätzen und im Villapark Sneekermeer und den luxuriösen Wasserhäusern im RCN Potten.
  10. Wenn der Gutschein angefordert und innerhalb der Gültigkeitsdauer verwendet wird, wird keine Stornogebühr erhoben.

Häufig gestellte Fragen

Coronakrise

Wie lange gilt der Urlaubsgutschein?

Der Urlaubsgutschein ist bis zum 30. September 2021 gültig. Der neue Urlaub muss allerdings innerhalb von 12 Monaten nach dem ursprünglichen Ankunftsdatum gebucht werden. Dieses Datum ist deutlich auf dem Gutschein vermerkt.

 

Kann ich den Urlaubsgutschein auf mehrere Buchungen aufteilen?

Der Urlaubsgutschein hat den Wert der von Ihnen bereits bezahlten Kosten. Sie können den Gutschein also auch für mehrere Buchungen nutzen.

 

Kann ich das Guthaben des Urlaubsgutscheins auch in der Gastronomie von RCN einlösen?

Das ist leider nicht möglich. Dieser Gutschein kann ausschließlich dazu verwendet werden, einen Urlaubsaufenthalt zu buchen.

 

Kann ich den Urlaubsgutschein auch in einem anderen RCN Ferienpark einlösen?

Ja, das geht. Sie können den Gutschein in allen RCN Ferienparks einlösen, sowohl in den Niederlanden als auch in Frankreich.

 

Ich habe in den RCN Ferienparks für später in diesem Jahr bereits weitere Buchungen vorgenommen. Kann ich den Gutschein verwenden, um diese noch fälligen Buchung zu bezahlen?

Ja, das geht.

 

Kann ich meinen Gutschein auch an jemanden anders weiter geben?

Das ist leider nicht möglich. Der Gutschein wird auf die Nummer des Gastes eingelöst, der auf dem Gutschein verzeichnet ist. Es ist aber möglich, über diese Nummer eine Buchung für Verwandte oder Bekannte zu tätigen. Die Zahlung und Verantwortung bleibt aber bei Ihnen als dem ursprünglich buchenden Gast.

 

Ich habe meinen Urlaubsgutschein angefragt, aber noch nicht erhalten. Jetzt möchte ich allerdings sofort neu buchen, geht das?

Ja, das geht. Nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf mit uns auf (+31 (0)85 0400 700 oder contact@rcn.nl).

 

Ich habe den Urlaubsgutschein bekommen, jetzt aber meine Meinung geändert. Ich würde den Urlaub gerne antreten wie ursprünglich gebucht.

Das ist leider nicht mehr möglich. Wir haben das in unseren Buchungssystemen bereits geändert, damit ist die Buchung verfallen. Sie können diese Buchung allerdings erneut vornehmen.

 

Ich möchte keinen Urlaubsgutschein, sondern mein Geld zurück.

Das ist momentan leider nicht möglich. RCN ist sich bewusst, dass die Gutschein-Regelung nicht optimal ist. In dieser extremen Ausnahmesituation mit den straffen gesetzlichen Bestimmungen ist dies für unser Unternehmen allerdings die einzige Möglichkeit, wirtschaftlich zu überleben. Das Gutscheinsystem wurde in Zusammenarbeit mit der Verbraucher- und Marktbehörde (ACM) und dem Ministerium für Wirtschaft und Klima entwickelt.

Wenn ich eine Buchung, die ich mit einem Gutschein bezahlt habe, storniere, erhalte ich dann Geld zurück oder wird dieser in einen neuen Gutschein umgewandelt?
Wenn Sie eine Buchung vorgenommen und diese mit einem Gutschein bezahlt haben, dann erhalten Sie nach der Stornierung einen neuen Gutschein. Dieser enthält den ursprünglichen Wert des verwendeten Gutscheins, jedoch werden die zu dieser Zeit gültigen Stornierungsgebühren abgezogen.

 

Wie ist das generell im Freizeit-Sektor geregelt?

Aufgrund der außergewöhnlichen und unvorhergesehenen Situation haben alle Freizeitunternehmen in den Niederlanden, die der Branchenorganisation HISWA RECRON angeschlossen sind, die für ihre Verträge geltenden Kündigungsbedingungen angepasst. Diese Anpassung entstand in Absprache mit der Verbraucher- und Marktbehörde (ACM) und dem Wirtschaftsministerium.