Wir helfen Ihnen gerne!
Allgemeine Parkinformationen
Gibt es kostenloses WLAN im Park?
Ja, auf all unseren Parks gibt es kostenloses WLAN für eine unbegrenzte Anzahl an Geräten. Möchten Sie Netflix, YouTube oder andere Plattformen streamen, empfehlen wir, über die MijnRCN-App das Premium-WLAN zu erwerben oder beim Nutzen des WLANs auf das Popup zu klicken.
Hinweis: Die Reichweite von WLAN und Internet ist in Deutschland – aufgrund der einzigartigen Lage des Parks – nicht auf dem gleichen Niveau wie in den Niederlanden. In RCN Laacher See bieten wir daher kein Premium-WLAN an.
Darf ich einen RCN-Ferienpark besuchen, wenn ich dort nicht übernachte?
Ja, Besuch ist auf unseren Ferienparks willkommen. Melde dich bei Ankunft an der Rezeption und parke dein Auto auf dem allgemeinen Parkplatz außerhalb der Schranke.
Du kannst die Gastronomie und Spielplätze nutzen. Schwimmbereiche sind für Besucher aufgrund begrenzter Kapazität meist nicht zugänglich.
Möchtest du bei jemandem auf dem Ferienpark übernachten? Kläre die Möglichkeiten mit der Rezeption.
Besteht die Möglichkeit, während meines Urlaubs in den Niederlanden einen Wolf zu beobachten?
Es kann vorkommen, dass du in den Niederlanden einem Wolf begegnest. Das gilt auch für die Naturschutzgebiete rund um unsere Ferienparks. Die Wahrscheinlichkeit, einem Wolf zu begegnen, ist jedoch im Ausland deutlich größer. Es gibt einige Ratschläge, die wir gerne teilen; hier liest du, was du bei Blickkontakt mit einem Wolf tun und lassen solltest.
Wie funktioniert die Schranke und der Zugang zum Park?
Die Schranke funktioniert über Kennzeichenerkennung und ist zum Einfahren von 07:00 bis 23:00 Uhr geöffnet. Ausfahren ist rund um die Uhr möglich. Sie können Ihr Kennzeichen im Voraus über MijnRCN, das Contact Center oder die Rezeption registrieren.
Bei Ankunft öffnet die Schranke automatisch anhand des Kennzeichens. Funktioniert das nicht? Dann können Sie den Zugangscode verwenden, den Sie im Voraus erhalten haben.
Nur registrierte Gäste haben Zugang zum Park. Besucher parken außerhalb der Schranke. Haben Sie Probleme? Nutzen Sie die Gegensprechanlage oder nehmen Sie Kontakt auf.
Wird auf den französischen Parks Niederländisch gesprochen?
Ja, sicher! Jeder französische RCN-Park verfügt über ein niederländisches Managementteam.
Kann ich medizinische Hilfsmittel im Ferienpark liefern lassen?
RCN vermietet selbst keine medizinischen Hilfsmittel. Sie können jedoch Hilfsmittel wie einen Rollstuhl, ein Höhenverstellbett oder einen Patientenlifter von einem externen Anbieter, zum Beispiel Medipoint, zum Ferienpark liefern lassen.
Melden Sie die Lieferung im Voraus an der Rezeption. Falls möglich, werden die Hilfsmittel bereits vor Ihrer Ankunft in der Unterkunft platziert. Sie sind selbst verantwortlich für die Bestellung und Lieferung.
Darf mein Assistenz- oder Blindenführhund mit in den Ferienpark?
Ja, Blindenführhunde und Assistenzhunde sind auf unseren Ferienparks willkommen. Für Assistenzhunde wird keine Haustiergebühr berechnet.
Assistenzhunde sind in Unterkünften und auf Campingplätzen erlaubt, auf denen Hunde willkommen sind. Außerdem dürfen Assistenzhunde in den meisten Einrichtungen des Parks mitgebracht werden, mit Ausnahme des Schwimmbads.
Darf ich auf dem Ferienpark grillen?
Kann ich ein Paket im Ferienpark zustellen lassen?
Ja, es ist möglich, ein (kleines) Paket im Ferienpark liefern zu lassen. Die Rezeption nimmt Pakete während der Öffnungszeiten entgegen.
Teilen Sie der Rezeption im Voraus mit, dass Sie ein Paket erwarten, damit klar ist, für wen das Paket bestimmt ist. Nach der Lieferung können Sie es an der Rezeption abholen.
Darf ich mit zwei (oder mehr) Autos an meinem Stellplatz/ meiner Unterkunft stehen?
Pro Stellplatz darf ein Auto auf dem Gelände stehen. Dieses darf manchmal nicht auf dem Campingfeld selbst stehen, denn die Felder sind autofrei. In der Nähe gibt es einen allgemeinen Parkplatz.
Ob bei einer Unterkunft zwei (oder mehr) Autos erlaubt sind, hängt von der Personenanzahl in der Unterkunft ab. Haben Sie eine 4-Personen-Unterkunft? Dann ist ein Auto pro Unterkunft erlaubt. Bei einer Unterkunft für 6 (oder mehr) Personen sind zwei Autos erlaubt.
Kann ich eine Gasflasche auf dem Ferienpark kaufen oder umtauschen?
Ist die Gasflasche in Ihrer Unterkunft leer? Nehmen Sie dann Kontakt mit der Rezeption auf. Der technische Dienst tauscht diese vor Ort aus.
Brauchen Sie selbst eine Gasflasche, zum Beispiel für einen Grill oder Wohnwagen? Auf einigen Anlagen sind Gasflaschen erhältlich. Ansonsten können Sie in der Regel in einem Campinggeschäft, Supermarkt oder an einer Tankstelle in der Umgebung fündig werden.
Wo finde ich die Öffnungszeiten des Ferienparks?
Die aktuellen Öffnungszeiten findest du pro Park in der RCN‑App und auf unserer Website. Gehe zu Einrichtungen auf der Seite deines Parks und klicke dann auf Öffnungszeiten. Dort siehst du in einer Übersicht alle aktuellen Zeiten der Einrichtungen im Park.
Wie lange kann ich bei RCN bleiben und welche Möglichkeiten gibt es für einen längeren Aufenthalt?
Bei RCN können Sie Unterkünfte bis maximal 28 aufeinanderfolgende Nächte buchen. Für Aufenthalte, die dafür in Frage kommen, wird automatisch ein Langzeitaufenthaltsrabatt angewendet.
Möchten Sie länger als 28 Nächte bei uns bleiben? Das ist nicht auf jedem Ferienpark möglich. Nehmen Sie Kontakt auf, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Was soll ich bei einer Störung oder einem Problem während meines Aufenthalts tun?
Haben Sie ein Problem mit den Einrichtungen Ihrer Unterkunft oder Ihres Stellplatzes? Wenden Sie sich dann an die Rezeption. Dort hilft man Ihnen weiter oder schaltet den technischen Dienst ein, um das Problem zu beheben.
Kann ich mein Elektroauto auf dem Ferienpark aufladen?
Ja, auf allen RCN-Ferienparks gibt es Möglichkeiten zum Aufladen von Elektroautos. Auf unserem Parkplan ist angegeben, wo Sie eine Ladestation finden können. Es kann sowohl mit einer Ladekarte als auch mit einer Kreditkarte bezahlt werden.
Das Aufladen von Elektroautos ist nur an den dafür vorgesehenen Parkplätzen mit Ladestationen gestattet. Sollten Sie Ihr Auto anderswo aufladen, sehen wir uns gezwungen, eine Geldstrafe zu erheben.